Ich krieg die Krise wie tausende anderer, die vor dem Formular sitzen.
Erst mal war es nicht einfach das Formular zu finden, wenn man nicht den genauen Namen eingibt und dann ist das Ausfüllen nur online möglich, sobald man es als PDF herunter lädt, hilft nur noch ausdrucken und von Hand ausfüllen.
Naja wer erwartet denn auch Komfort.
An das Finanzamt
da geht es schon los, ich schrieb in dem Online Teil mein Finanzamt rein und schon meldete es Fehler… geht schon mal gut los gelle..
Steuernummer
hab keine hier, ob da auch die Identifikationsnummer zählt? Ich meine wozu haben wir das Ding wenn ich für jeden Sch… doch wieder ne andere Nummer brauche…
Dann kommen Persönliche Angaben und dann wird nach der Identifikationsnummer gefragt. Besser spät als nie
Bankverbindungen
Hier muß man das erste mal entscheiden was man will. Will man alles von und auf ein Konto haben, braucht man nur eine Verbindung angeben. Aber ich glaube es ist besser, wenn man persönliches und geschäftliches trennt.
Also Einkommenssteuer und Einkommenssteuerrückerstattung vom Privat Konto, weil das ist ja meine persönliche Steuer. Und die Umsatzsteuer über das Geschäftskonto, damit es von vornherein klar getrennt ist.
Steuerliche Beratung
Hmm werd ich sicherlich wenn die Einkommenssteuer fällig wird in Anspruch nehmen, aber ich weiß doch jetzt noch nicht wer das sein wird…
Bisherige Persönliche Verhältnisse
Was interessiert die denn ob ich umgezogen bin. Mal ganz davon abgesehen, das ich meine Alte Steuernummer nicht weiß. Die liegt in irgendeiner Kiste begraben.
Nach fast zwei Seiten kommen wir endlich zum Wesentlichen:
Art des Ausgeübten Gewerbes.
Da muß man als Freiberufler aufpassen, das man auch eine Bezeichnung wählt die nicht angezweifelt werden kann
Frage 2.8 bisherige Betriebliche Verhältnisse
Ist in den Letzten Jahren schon ein Gewerbe, selbständige Tätigkeit…… ausgeführt worden?
ÄHM was verstehen die unter dem Schwammigen Begriff in den Letzten Jahren? 2 Jahre, 3 Jahre 5 Jahre? Klasse Frage, interpretiere ich es als die letzten drei Jahre ist meine Antwort nein, sind es aber fünf Jahre muß ich sagen ja… Was denn nun?
Ab Seite vier geht es dann ums Geld:
Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen
Vorsicht böse Falle, was falsches eingetragen und man ist pleite noch ehe man begonnen hat.
Am besten schreibt man exakt ab, was man auch im Businessplan stehen hat. Zwar wollen die den nicht sehen, aber sie haben ihn wohl in den letzten Jahren öfter mal angefordert zur Kontrolle.
Also man schreibt in die Zeile gewerbliche Einnahmen, den vorraussichtlichen Gewinn vor Steuern. Was man bei Sonderausgaben reinschreibt, hab ich leider noch nciht herausgefunden.
Angabe zur Gewinnermittlung.
Das ist bei mir eindeutig die EÜR Einnahmen Überschuss Rechnung. Das Abweichende Kalenderjahr betrifft nur Kapitalgesellschaften und kommt somit für normale Selbständige nciht in Frage.
Angaben zur Lohnsteuer
Nur interessant wenn man von Anfang an Angestellte hat. Hab ich nicht somit..
Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
HÄÄ Hab ich das nicht mit der Festsetzung der Vorauszahlung schon ausgefüllt??
Hier kommt jetzt der geschätzte Umsatz rein.
Interessant für viele ist dann wieder der Punkt 7.3
Kleinunternehmer Regelung
Die ist eigentlich nur Sinnvoll wenn man viel an Privatleute verkauft. Da man dann keine Umsatzsteuer ausweisen muß und damit günstiger verkaufen kann. Allerdings kann man dann auch keine Vorsteuer geltend machen, was bei größeren Anschaffungen nachteilig sein kann.
Da meine Kunden voraussichtlich eher Geschäftsleute sind, kommt die Regelung für mich nciht in Frage, auch wenn ich im ersten Jahr voraussichtlich die Möglichkeit hätte diese in Anspruch zu nehmen.
Organschaft
Nur interessant wenn man eine GmbH oder eine AG gründet.
Steuerbefreiung
Oh ja bitte…. nein tut mir Leid gilt nur für bestimmte Berufe, etwa Dozenten, Ärzte, andere Heilberufe die auf Krankenkassenbasis arbeiten. Dort ist gesetzlich geregelt das sie KEINE MwSt. ausweisen dürfen. Sprich Umsatzsteuer befreit sind.
Das gilt übrigens auch für die ermäßigten Steuersätze!!
Soll-/Ist Versteuerung der Entgelte
Achtung!! Hier wieder auf das richtige Kreuzchen achten. Und zwar bei IST Versteuerung. Das Heißt nämlich, das nur die Umsätze die auch tatsächlich gemacht wurden zur Steuer herangezogen werden. Sprich erst wenn der Kunde Zahlt ist auch die Steuer fällig. Im Gegensatz zur Soll Versteuerung, da ist die Steuer fällig sobald die Forderung besteht, egal wann der Kunde zahlt.
Dauerfristverlängerung
Hat man einen Steuerberater ist das Standard, wenn man die Umsatzsteuer selbst macht, sollte man das tunlichst lassen, denn es werden Zinsen auf die Theoretischen Steuern fällig.
Umsatzsteuer -Identifikationsnummer
Ist nur nötig wenn man innerhalb der EU Geschäfte machen will. Man braucht sie nicht wirklich, kann sie später falls man sich erweitert Problemlos nachträglich beantragen.
So und dann kommt in dem Bogen nur noch die Angabe zur Beteiligung an einer Personengesellschaft. Das müssen alle machen die etwa eine GbR gründen o.ä. Ist bei mir auch nicht der Fall.
Und Schwupps nach 6 Seiten hat man es gepackt… Hoffentlich…
Wenn man nun nichts falsch gemacht hat, sollte man irgendwann eine Einkommenssteuernummer sowie eine Umsatzsteuernummer erhalten, sowie eine Festsetzung der Vorauszahlungen insofern man denn so Hohe Einkünfte reinschrieben hat, daß es da wirkliche Vorratszahlungen gibt.


